

Gemeinnützigkeit
Da wir den musikalischen Nachwuchs fördern, sind wir nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Kiel, StNr. 20/292/80869, vom 01.12.2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Mitgliedsbeiträge und Spenden können Sie daher bei Ihrer Einkommensteuererklärung in Abzug bringen.Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 200 Euro verwenden Sie bitte den Vereinfachter Zuwendungsnachweis. Darüber hinausgehende Spenden bescheinigen wir Ihnen gern. Wenn Sie Ihre vollständige Anschrift in das Feld "Verwendungszweck" Ihrer Spendenüberweisung eintragen, senden wir Ihnen unaufgefordert eine Spendenbescheinigung zu.
Ansprechpartnerin:

Im Planungsausschuss und Vorstand des Vereins ist sie seit September 2017. Dort ist sie als Kassenwartin aktiv.
Darüber hinaus hat Beke Kolms die Aufgabe des Mitgliederwarts übernommen. Sie heißt neue Mitglieder willkommen und sorgt dafür, dass die Mitgliederdatenbank stets aktuell ist. Bei Adressänderungen und Fragen rund um die Vereinsmitgliedschaft ist sie der richtige Ansprechpartner.
- E-Mail: beke.kolms@landesferienkurs.de
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